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   BVerwG, 30.11.1992 - 2 B 188.92   

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https://dejure.org/1992,5650
BVerwG, 30.11.1992 - 2 B 188.92 (https://dejure.org/1992,5650)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1992 - 2 B 188.92 (https://dejure.org/1992,5650)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1992 - 2 B 188.92 (https://dejure.org/1992,5650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltsbeihilfe - Anwärterbezüge - Versicherungsbeiträge - Freizügigkeit Beamter

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2824 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 780
  • DVBl 1993, 559
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1992 - 2 B 188.92
    Hätte der Kläger in diesem Punkt den Rechtsweg beschritten, so wäre, falls der Vorbehalt des Art. 48 Abs. 4 EWGV auf den juristischen Vorbereitungsdienst ebensowenig anzuwenden sein sollte wie auf den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt (... EuGH, Slg.1986, 2121 ...), die Frage zu entscheiden gewesen, ob das angebotene Ausbildungsverhältnis mit gleichen Bruttobezügen und Sozialversicherungspflicht dem gemeinschaftsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung mit Inländern genügte (vgl. dazu ... EuGH, Slg.1986, 1725, 1739 Rz.16 ... und Slg.1987, 2615, 2640 Rz.13 ...: "Vergünstigungen und Garantien, die in allen Punkten denen entsprechen, die sich aus dem den ... Staatsangehörigen vorbehaltenen Beamtenverhältnis ergeben").
  • EuGH, 03.06.1986 - 307/84

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1992 - 2 B 188.92
    Hätte der Kläger in diesem Punkt den Rechtsweg beschritten, so wäre, falls der Vorbehalt des Art. 48 Abs. 4 EWGV auf den juristischen Vorbereitungsdienst ebensowenig anzuwenden sein sollte wie auf den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt (... EuGH, Slg.1986, 2121 ...), die Frage zu entscheiden gewesen, ob das angebotene Ausbildungsverhältnis mit gleichen Bruttobezügen und Sozialversicherungspflicht dem gemeinschaftsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung mit Inländern genügte (vgl. dazu ... EuGH, Slg.1986, 1725, 1739 Rz.16 ... und Slg.1987, 2615, 2640 Rz.13 ...: "Vergünstigungen und Garantien, die in allen Punkten denen entsprechen, die sich aus dem den ... Staatsangehörigen vorbehaltenen Beamtenverhältnis ergeben").
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 98.81

    Verfahrenseinstellung nach außergerichtlichem Vergleich

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1992 - 2 B 188.92
    Die hierbei zugrunde gelegte Annahme des Berufungsgerichts, daß ein etwaiger gemeinschaftsrechtlicher Anspruch auf Einstellung als Beamter unter gleichen Bedingungen wie Inländer entgegenstehenden nationalen Rechtsvorschriften ... gemäß Art. 24 Abs. 1 GG vorgeht und daher trotz solcher Rechtsvorschriften unmittelbar vor den deutschen Gerichten geltend gemacht werden kann, entspricht der Auffassung des Senats (... DVBl. 1985, 742 ...).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2000 - 12 A 2129/98

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Schadensersatzanspruchs i.S.d. Amtshaftung;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 2 C 6.90 -, BVerwGE 90, 147, 150 sowie Beschluss vom 30. November 1992 - 2 B 188/92 -, NVwZ 1993, 780.

    Die weitere Frage, ob das der Klägerin angebotene öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis mit gleichen Bruttobezügen und Sozialversicherungspflicht in allen Punkten dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entsprochen und damit dem gemeinschaftsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung mit Inländern insgesamt genügt hat, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 1992, a.a.O., siehe auch Eriksen, a.a.O., S. 1062, bedarf hier keiner Beantwortung, weil die Klägerin im Rahmen des vorliegenden Verfahrens keine Anpassung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses bzw. Besserstellung in diesem Verhältnis begehrt.

  • BVerwG, 18.08.2000 - 2 B 46.00

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache wegen Neufassung der fraglichen

    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von dem in der Beschwerdebegründung bezeichneten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1992 - BVerwG 2 B 188.92 - (Buchholz 237.1 Art. 9 BayLBG Nr. 8 S. 1 f.) ab.
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